Rechtsanwalt Olching
Fratton & Fratton Rechtsanwälte PartmbB
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Recht für Unternehmer | Forderungseinzug


Bei der Durchsetzung von Forderungen gegen säumige Kunden durch unsere Rechtsanwälte ist unser vorrangiges Anliegen, eine schnelle Zahlung an unsere Mandanten sicherzustellen. Dazu gehört neben einer effektiven Möglichkeit zur Ermittlung von Schuldnern auch die richtige Wahl der Rechtsbehelfe. Je nach Einzelfall kommen hier in Frage

  • Mahnbescheid: Dieser kann eine schnelle Vollstreckung ermöglichen, weil das Verfahren zunächst abgekürzt wird. Ist aber davon auszugehen, dass sich der Schuldner gegen die Forderung wehren wird, verzögert der Mahnbescheid das anschließende Gerichtsverfahren. Bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid läuft nämlich das reguläre Gerichtsverfahren erst nach der Einlegung des Widerspruchs durch den Schuldner an.
  • Urkundenprozess: Diese selbst bei dem ein oder anderen Rechtsanwalt weitgehend unbekannte Variante des Gerichtsprozesses kommt in Frage, wenn ein Geldbetrag geschuldet wird und sämtlichen relevanten Tatsachen durch Schriftstücke bewiesen werden können. Deshalb eignet sich ein Urkundenprozess oftmals ganz hervorragend zur Forderungseinziehung.
  • Regulärer Gerichtsprozess: Der reguläre Gerichtsprozess bei der Forderungseinziehung hat den Nachteil, dass er oftmals sehr lange dauert. Es gibt jedoch Fallkonstellationen, in denen trotzdem unmittelbar ein regulärer Gerichtsprozess gewählt werden sollte, insbesondere wenn mit einem abwehrbereiten Schuldner zu rechnen ist und bei Beweismitteln auch auf Sachverständige und Zeugen zurückgegriffen werden muss, um der Klage zum Erfolg zu verhelfen.
  • Vergleich: Auch ein Vergleich sollte bei einer ordentlichen anwaltlichen Beratung zumindest mit bedacht werden. Schließlich bietet dieser die Möglichkeit, ein eventuelles jahrelanges und teures Gerichtsverfahren abzukürzen und die hierdurch frei werdenden Kapazitäten in die eigene Geschäftstätigkeit investieren zu können. Ein weiterer Vorteil eines Vergleichs ist die Beseitigung des Prozesskostenrisikos.