Rechtsanwalt Olching
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Sorgerecht und Umgangsrecht


Sorgerecht
Streit über das Sorgerecht für Kinder ist bedauerlicherweise oft eine Begleiterscheinung einer Scheidung. Entscheidend dafür, wie eine im Streitfall vom Familiengericht zu treffende Entscheidung ausfällt ist immer das Kindeswohl. Dabei legt das Familiengericht besonders bei älteren Kindern sehr großen Wert auf die Wünsche und Äußerungen der Kinder.

Das Kindeswohl wird daran gemessen, ob bei einem Elternteil eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit oder die Entwicklung des Kindes zu befürchten ist. Das ist nicht schon dann der Fall, wenn ein Ehepartner mehr Geld hat und daher das Kind bei ihm in einer besseren Wohngegend aufwachsen könnte. Erst wenn gravierende Anhaltspunkte bestehen, dass das Kind bei einem Elternteil wahrscheinlich geschädigt werden wird (z.B. durch massiven Alkoholkonsum des Elternteils, Gewalt, Vernachlässigung der Schulpflicht, …), spricht das Gericht dem anderen Teil das Sorgerecht zu.

Das Sorgerecht kann auch nur teilweise einem Elternteil zugesprochen werden, beispielsweise für die Bereiche:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge (z.B. Impfungen)

Umgangsrecht
Abzugrenzen vom Sorgerecht ist das Umgangsrecht. Während die elterliche Sorge (Sorgerecht) die rechtliche Vertretung des Kindes etwa gegenüber Behörden regelt, dient das Umgangsrecht dazu, einen tatsächlichen Kontakt zwischen einem Elternteil und dem Kind sicherzustellen. Ist vom Familiengericht eine Regelung zum Umgangsrecht getroffen, können Verstöße des anderen Elternteils hiergegen mit Zwangsmitteln wie Bußgeldern etc. durchgesetzt werden.